Als Privatpraxis für Physiotherapie und Osteopathie richtet sich mein Angebot an Privatversicherte und Selbstzahler. Durch meine Zulassung als Heilpraktiker darf ich Patienten im Erstkontakt behandeln. Die Nichtbeantragung einer Kassenärztlichen Zulassung verbietet es mir, gesetzlich Krankenversicherte physiotherapeutisch auf kassenärztliches Rezept zu behandeln – als Selbstzahler oder auf ärztlich ausgestelltes Privatrezept geht das aber durchaus. Allerdings sind die mit der Therapie anfallenden Kosten für GKV-Versicherte dann nicht erstattungsfähig.
Patienten der GKV, welche ein Rezept über Osteopathie ausgestellt bekommen haben, können von mir behandelt werden. Der von der Krankenkasse übernommene Betrag stellt in diesem Falle nur einen Zuschuss zu den Behandlungskosten dar. Der nicht übernommene Teil der Rechnung ist vom Patienten zu tragen. Manche Krankenkassen stellen Voraussetzungen an die Qualifikation des Behandlers. Bitte erkundigen Sie sich eigenständig über die Modalitäten Ihrer Krankenkasse!
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Ich weise darauf hin, dass die von den Kassen und Beihilfestellen festgelegten Erstattungssätze den von mir in Rechnung gestellten Betrag eventuell nicht vollständig abdecken. Als Vertragspartner steht bei Rechnungsstellung der Patient in der Pflicht, die vereinbarten Kosten der Behandlung vollständig und unabhängig der von seiner Kasse übernommen Leistung zu tragen.
Die Erhebung des Kostenrahmens für private Krankengymnastik richtet sich nach demGebüTh, welches als Standardwerk für private Krankengymnastische Abrechnungsmodi gelten darf. Darin sind Steigerungssätze vom Regelsatz (Erstattungsbetrag der GKV) in Höhe des 1,4 – 2,3 als abrechnungsfähig angegeben. Der von mir angewendete Steigerungssatz beträgt maximal 1,25 bezogen auf die dort angegebenen 15minütige Therapie Krankengymnastik und 1,75 auf die Lymphdrainage.
Die Anwendungen für Selbstzahler bitte ich unmittelbar nach Behandlungsende in Bar gegen Aushändigung einer Quittung zu begleichen. Für Anwendungen auf Rezept erhalten Sie nach Abschluss der verordneten Menge eine Rechnung.
Nicht wahrgenommene Termine, welche nicht spätestens 24Stunden vorher abgesagt wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt!